Die in ganz Deutschland geltende Handwerksordnung kennt nur den Begriff des Tischlers. Im Süden des Landes spricht man aber meist von Schreinern. Diese Bezeichnung wird in Baden-Württemberg in Zeugnissen künftig offiziell verwendet.
In Baden-Württemberg wird ein regional üblicher Sprachgebrauch offiziell: Auf Bitte des Fachverbands des Schreinerhandwerks haben die Handwerkskammern mit ausdrücklicher Unterstützung des Wirtschaftsministeriums als Rechtsaufsichtsbehörde festgelegt, dass in Ausbildungs- und Prüfungszeugnissen künftig einheitlich die Bezeichnung Schreiner verwendet wird.
Bundesweit ist die Bezeichnung Tischler üblich. In Baden-Württemberg wird sie nunmehr ergänzend eingesetzt.