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Was ist der Meisterzwang?

    Aus Sicht des Handwerks ein etwas unglücklicher Begriff; bei den Handwerkskammern spricht man eher von Meisterpflicht. Dahinter steckt der Gedanke, bestimmte handwerkliche Berufe als Unternehmer nur von Personen ausüben zu lassen, die erfolgreich die Meisterprüfung absolviert haben. Welche Berufe dem Handwerk zuzuordnen sind, definiert die sogenannte Handwerksordnung (HwO), das Gesetz für das Handwerk.

    Die HwO legt auch fest, welche Berufe einen Meisterbrief erforderlich machen, um sich selbstständig zu machen. Nach der letzten Novellierung der HwO zum 1. Januar 2004 haben alle Berufe eine Meisterpflicht oder eben Meisterzwang, die als gefahrengeneigt gelten. Das sind derzeit 41 Gewerke, darunter Dachdecker, Kraftfahrzeugtechniker und Zahntechniker. 

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